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Versicherungsschutz für freiwilliges Engagement - AGS Kreis Recklinghausen

Versicherungsschutz für freiwilliges Engagement

Rund sechs Millionen Menschen engagieren sich in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich für andere. Sie leisten einen unbezahlbaren Beitrag für den Zusammenhalt und das Funktionieren der Gesellschaft.

Dieses bürgerschaftliche Engagement darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein. Ehrenamtliche sind – ebenso wie Hauptamtliche – bei ihrer Arbeit Risiken ausgesetzt. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufzukommen haben. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht den Hauptamtlichen gleichzustellen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind.

Ein Großteil der Engagierten ist gesetzlich unfallversichert oder über deren Trägerorganisation abgesichert, insbesondere im Haftpflichtbereich. Dies gilt jedoch nicht für alle Ehrenamtlichen. Damit diese Lücken im Versicherungsschutz nicht zu einem Hemmnis für ein Engagement oder im Schadensfall gar zu einer existenziellen Bedrohung des ehrenamtlich Tätigen werden, gibt es die Landesversicherungen.

 

Haftpflichtversicherungsschutz

Die Landesversicherung für den Bereich Haftpflichtversicherung schützt ehrenamtlich freiwillig tätige Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird, z.B. bei Freizeitoder Hilfsmaßnahmen. Versichert ist das Engagement Ehrenamtlicher in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Also beispielsweise freie Initiativen, Selbsthilfegruppen oder nicht eingetragene Vereine.

Hinweis: Eingetragenen Vereinen, Verbänden, Stiftungen und anderen wird empfohlen, den Versicherungsschutz ihrer Engagierten über eine eigene Haftpflichtversicherung sicherzustellen.

Der Versicherungsschutz besteht, auch wenn für das Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Nicht versichert ist die Organisation oder Gemeinschaft, für die das Ehrenamt erbracht wird, sowie Betreute oder Teilnehmende an Veranstaltungen, die selbst nicht ehrenamtlich tätig sind.

Versicherungsleistungen
  • 10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 100.000 € für Vermögensschäden

Unfallversicherungsschutz

Die Landesversicherung schützt alle ehrenamtlich freiwillig tätigen Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird. Der Schutz umfasst auch die direkten Wege von und zu den Einsätzen.

Wenn Engagierte gesetzlich unfallversichert oder über ihre Trägerorganisation abgesichert sind, besteht dieser Versicherungsschutz vorrangig gegenüber der Landesversicherung. Fällt die Leistung der Unfallversicherung eines Trägers jedoch geringer aus als die der Landesversicherung, wird der Unterschiedsbetrag ausgeglichen. Die Leistungen der Landesversicherung werden zusätzlich zu denen einer privaten Unfallversicherung eines Engagierten erbracht.

Versicherungsleistungen:
  • 175.000 € für den Fall vollständiger Invalidität
  • 10.000 € für den Todesfall/Bestattungskosten
  • 2.000 € für Heilkosten (subsidiär)
  • 1.000 € für Bergungskosten (subsidiär)

Fragen & Antworten

  • Wo muss ich mich registrieren lassen, um den Landesversicherungsschutz zu erhalten?
    Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Es reicht im Schadensfall die Meldung des Ereignisses.
  • Was kostet mich der Versicherungsschutz des Landes?
    Die Kosten der Versicherungen bezahlt das Land. Ehrenamtliche müssen selbst keine Prämie zahlen.
  • Bin ich über das Land unfallversichert, wenn ich auch eine private Unfallversicherung habe?
    Ja, die private Unfallversicherung leistet zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung und auch zur Unfallversicherung des Landes.
  • Bin ich über das Land haftpflichtversichert, wenn ich auch eine private Haftpflichtversicherung habe?
    Im Schadenfall ist zu prüfen, ob eine Leistung durch die eigene private Haftpflichtversicherung erlangt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Schadenfall zur Landesversicherung gemeldet werden.
  • Wo sind die Schäden versichert, die bei einem Autounfall im Ehrenamt entstehen?
    Die Landesunfallversicherung sieht Leistungen für den Invaliditäts- oder Todesfall vor. Die Schäden an Ihrem Kfz sind über Ihre private Kaskoversicherung abgedeckt. Schäden, die an einem anderen Auto oder Gegenstand sowie bei einer anderen Person entstehen, begleicht Ihre private Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Herausgeber dieser Informationen ist die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.

Mehr Infos zum Versicherungsschutz finden Sie hier
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