Datenschutz in Selbsthilfegruppen und Vereinen
Am 25. Mai 2018 trat die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) in Kraft und sorgte für weitreichende Veränderungen. Auch Selbsthilfegruppen und Vereine sind von den Datenschutzregelungen betroffen. Neben den bereits geltenden Prinzipien des Datenschutzes haben vor allem die nun drastisch erhöhten Bußgelder für Verunsicherung gesorgt.
Die Frage, wie man grundlegende Anforderungen erfüllen kann, steht angesichts der wachsenden Haftungsrisiken und möglichen Bußgelder im Raum. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über die Rechtslage geben und Ihnen praktische Tipps an die Hand geben, um Ihren Verein oder Ihre Selbsthilfegruppe fit für die Zukunft zu machen.
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Weiterführende Informationen
Umsetzungshilfe der NAKOS
„Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“ ist eine Publikation für Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und für digitale Anwendungen in der Selbsthilfe
Broschüre aufrufenHaftungsausschluss:
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und sind keine Rechtsberatung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen.
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und können eine solche nicht ersetzen. Bei konkreten rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz im Verein oder in Selbsthilfegruppen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt oder Datenschutzexperten zu konsultieren. Unsere Empfehlungen und Tipps sind als allgemeine Hinweise zu verstehen und können nicht für spezifische rechtliche Situationen garantiert werden.